Die Ergonomie im Focus.

Fakten

  • 80% der Bevölkerung leiden unter Rückenschmerzen
  • 1/3 der 35-50 jährigen hat bereits chronische Rückenschmerzen
  • Rückenleiden sind mit der häufigste Grund für Arztbesuche und zählen zu den Hauptgründen für die Bewilligung von Frührenten der daraus entstehende volkswirtschaftliche Schaden beträgt in der Bundesrepublik Deutschland jährlich über 35 Milliarden Euro !
  • Ein Ausfalltag eines Angestellten kostet den Arbeitgeber ungefähr 500,00 EUR.



Bezuschussung eines orthopädischen Bürostuhls und/oder eines Steh- Sitztischs !!!

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben .

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder, der sitzend arbeitet und einen Arbeitsplatz benötigt, der seine Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellt. Das heißt, ein orthopädischer Bürostuhl oder Steh-Sitztisch muss notwendig sein, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Dies dient gleichzeitig der Sicherung des Arbeitsplatzes. Wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden liegt vor und/oder eine Rehamaßnahm und/oder eine Bandscheibenoperation ist erfolgt. Im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen, um auch zukünftig beruflich tätig sein zu können. Einschränkungen und Behinderungen sollen ausgeglichen werden. Bei folgenden Indikationen ist ein orthopädischer Stuhl empfehlenswert: Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit

Nach Bandscheibenoperation Beckenvenenthrombosen Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und Bandscheibenvorwölbung) Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz Facettensyndrom Lumbalgien Lumboischialgie Lymphstau im Bein- Beckenbereich Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule) Morbus Scheuermann Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper) Pseudospondylolisthesis Spondylarthrose Spondylitis Spondylolyse Statische Wirbelsäuleninsuffizienz Flachrücken Hohlkreuz Rundrücken Skoliose Systemische Skeletterkrankungen Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln Wirbelgleiten Spondylolisthesis

Was ist dazu nötig?

Die medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt muss vorliegen. Der Arzt oder Orthopäde attestiert, dass ein orthopädischer Stuhl / Steh- Sitztisch verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Der Einsatz des Gegenstands muss zur beruflichen Rehabilitation notwendig sein. Nach einer Rehamaßnahme brauchen Sie den Entlassungsbericht der Klinik. Die Notwendigkeit muss auch hier begründet werden. Einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und den Zusatzfragenbogen, den Sie bei uns oder ihrem Rentenversicherungsträger erhalten bzw. einen Antrag des für Sie zuständigen Kostenträgers. Einen Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers. z.B. SPECKTRUM Büromöbel und mehr

Wo stellen Sie Ihren Antrag?

Die meisten sicherlich bei der BfA - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Angestellte, die über 15 Jahre rentenversichert sind oder 5 Jahre versicherungspflichtig tätig und Heilverfahren mit anschließender Kur oder falls Rente ansteht). LVA Landesversicherungsanstalt (Arbeiter, die über 15 Jahre rentenversichert sind oder 5 Jahre versicherungspflichtig tätig und Heilverfahren mit anschließender Kur oder falls Rente ansteht) Berufsgenossenschaft (Nach Arbeits- oder Wegeunfall) Knappschaftsversicherung Agentur für Arbeit (Arbeiter und Angestellte, die über 5 Jahre rentenversichert sind; Behinderte mit 50 % Grad der Behinderung oder 30 % mit Gleichstellung und arbeitslos) Hauptfürsorgestelle (Beamte, Studenten oder sonstige Sonderfälle – Voraussetzung 50 % Grad der Behinderung oder 30 % mit Gleichstellung) Krankenkassen im Rahmen von Präventionsleistungen bei Rückenproblemen – Einzelfallentscheidungen.

Was müssen Sie sonst noch tun?

Nachdem Sie eine Bescheinigung zur Beschaffung einer rückengerechten Alltagshilfe haben, wenden Sie sich an ein qualifiziertes Fachgeschäft wie uns. Der Stuhl ist gem. Vorschrift der BfA nach eingehender Sitzprobe in einem Fachgeschäft auszuwählen. Der Antrag muss vor der Anschaffung bei einem der Kostenträger gestellt sein, sonst erlischt der Anspruch. Direkt nach der Antragstellung kann der Versicherte den Stuhl / Tisch beschaffen, der Kostenträger übernimmt im Rahmen der Kostenerstattung die Beschaffung, sobald positiv über den Antrag entschieden wurde. Wenn der Antrag direkt beim Rehaberater des Kostenträgers eingereicht wird, kann dies den Zeitraum bis zur Entscheidung deutlich verkürzen. Die Bearbeitungszeit liegt manchmal bei mehreren Monaten. Der Antrag wird mit dem Attest und dem Kostenvoranschlag des Fachhändlers an den Kostenträger geschickt. BfA: Um Kosten möglichst gering zu halten, soll die Bestellung unter Berücksichtigung eingeräumter Zahlungsvergütungen (Skonti und Rabatte) selbst oder auch durch den Arbeitgeber wg. der Vorsteuerabzugsberechtigung vorgenommen werden. Die Erstattung des Rechnungsbetrags erfolgt dann über die BfA.

mehrere stühle

Ausstellungsbesichtigung bitte
nur nach Terminvereinbarung


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